Sie suchen einen unabhängigen, bezifferten Vergleich zwischen zwei Hosting-Anbietern, bei einer Last, die Ihrer ähnelt. Sie finden keinen.
Das liegt nicht daran, dass niemand den Test gemacht hat.
Was der Vertrag sagt, den Sie akzeptiert haben
Die Nutzungsbedingungen eines der führenden Hosting-Anbieter sehen in Klausel 1.8 vor, dass jede Veröffentlichung eines vergleichenden Leistungstests dem Anbieter mitgeteilt werden muss, zusammen mit allen Details, die dessen Nachbildung ermöglichen.
Lesen Sie die Mechanik. Der Vertrag verbietet Ihnen nicht das Messen. Er verpflichtet Sie, wenn Sie veröffentlichen, dem gemessenen Anbieter alles zu geben, was nötig ist, um Ihren Test nachzuvollziehen und anzufechten.
Kein Beratungsunternehmen veröffentlicht unter diesen Bedingungen. Kein Fachmedium auch. Deshalb existiert der Vergleich, den Sie suchen, nicht, und das ist eine Information über den Markt, nicht über die Leistung der Produkte.
Was Sie trotzdem tun können
Für sich selbst messen, ohne zu veröffentlichen. Nichts in der Klausel hindert einen internen Test, dessen Ergebnis in Ihrem Unternehmen und in Ihren Verhandlungen bleibt. Das ist sogar die einzige Zahl, die zählt, da sie auf Ihrer Last beruht und nicht auf einer Labor-Last.
Von einem Dritten unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung messen lassen. Der Bericht gehört Ihnen, wird nicht veröffentlicht und kann in einem geschäftlichen Gespräch geltend gemacht werden.
Den Anbieter schriftlich um seine eigenen Zahlen zu Ihrer Last bitten. Eine schriftliche Antwort ist verbindlich. Eine Verkaufsvorführung verbindet zu nichts.
Warum das beim Vertragsabschluss zählt
Diese Klauseln werden für ein Unternehmen mit 20 bis 200 Mitarbeitern fast nie verhandelt, und es wäre unehrlich, Ihnen etwas anderes zu sagen. Was Sie tun können, ist, eine Hosting-Entscheidung nicht mehr auf öffentliche Vergleiche zu stützen, deren Fehlen vertraglich organisiert ist.
Das Angebot, die Rechnung und Ihre eigene Messung bleiben verfügbar. Sie reichen aus.
Der Satz, den man sich merkt
Das Fehlen eines öffentlichen Vergleichs ist keine Marktlücke. Es ist eine Klausel.
Quellen
-
AWS-Nutzungsbedingungen, Klausel 1.8 · Amazon Web Services, 1. Januar 2026
Lizenz: NON VÉRIFIÉ · Toute publication d'un test comparatif de performance doit être communiquée au fournisseur avec le détail permettant sa réplication. Document contractuel révisé en continu, version consultée à la date indiquée.